204. Grundrechte

Man verliert nicht automatisch seine vom GG und der Menschenrechtskonvention zugestandenen Rechte, bloß weil man strafrechtlich relevante Taten begangen hat.

Wer das einführen will, egal aus welchen Gründen, verlässt den Boden der Rechtsstaatlichkeit.

Und dieser Boden wurde hart erkämpft.

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